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Freeware-Lizenzvertrag für XiopoNewsmailer Version 3.4 Free-Edition Bitte lesen Sie den folgenden Vertrag sorgfältig durch. Spätestens mit dem Download oder der Nutzung von „XiopoNewsmailer (Free Edition)“, erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, alle Bestimmungen dieses Vertrages anzuerkennen und daran gebunden zu sein. Wenn Sie mit den Bestimmungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie XiopoNewsmailer (Free Edition) nicht installieren, nutzen oder weiter geben. §1 Vertragsgegenstand 1) Gegenstand des Vertrages ist XiopoNewsmailer Version 3.4 Free-Edition (im Folgenden „Software“ genannt). Die Software umfasst PHP-Skripte, Java-Skripte, HTML-Dateien, Text-Dateien, SQL-Dateien, CSS-Dateien, Grafiken und die Software-Dokumentation. 2) Dem Anwender (im Folgenden „Lizenznehmer“ genannt) werden, die in diesem Vertrag aufgeführten, Nutzungsrechte an der Software eingeräumt. 3) Die Firma „Xiopo, Inhaber Volker Schmidt, Schweitzerstr 8, 63150 Heusenstamm, Deutschland“ (im Folgenden „Lizenzgeber“ genannt) gestattet die Nutzung und die Weitergabe der Software nur, wenn alle in diesem Vertrag aufgeführten Bedingungen anerkannt und eingehalten werden. §2 Nutzungsrechte 1) Der Lizenznehmer hat das Recht, die Software auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern oder Servern zu installieren und zu nutzen. Die Nutzung der Software, in unveränderter Form, ist für private und kommerzielle Zwecke gestattet. 2) Die Software nutzt den WYSIWYG-Editor TinyMCE, der unter der LGPL-Lizenz steht. Für diesen Editor gelten die in der LGPL-Lizenz festgelegten Nutzungsbedingungen. Die LGPL-Lizenzbedingungen des Editors, sowie der Editor selbst, befinden sich in einem eigenen Verzeichnis, innerhalb der Software. §3 Weitergabe und Veröffentlichung Die Weitergabe der Software ist ausdrücklich erlaubt. Bedingung hierfür ist, dass die Software als Original-Datei und in unveränderter Form, einschließlich aller zur Software gehörenden Dateien und einer Kopie dieses Lizenzvertrages, weiter gegeben wird. Mit Original-Datei ist die gepackte (In der Regel als Zip-Archiv vorliegende) Datei gemeint, die Sie unter www.xiopo.de herunter laden können. Die Weitergabe der Software darf ausschließlich kostenlos erfolgen. Eine Weitergabe der Software gegen Entgelt ist ausdrücklich verboten. Veröffentlichungen der Software auf CD-ROM und DVD, als Beilage von Zeitungen oder Zeitschriften, innerhalb von Shareware- oder Freewaresammlungen, sind gestattet. Veröffentlichungen als Buchbeilage sind nur mit Zustimmung des Lizenzgebers zulässig. §4 Veränderung, Modifikation und Ergänzung der Software Es ist ausdrücklich verboten die Software zu modifizieren, zu verändern, zu erweitern oder in jeglicher anderen Weise zu manipulieren oder abzuändern. Der Quellcode darf nicht entschlüsselt oder übersetzt werden. Alle in der Software befindlichen oder von der Software erzeugten Copyright-Vermerke, sowie Internet-Links und Hinweise des Lizenzgebers, dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Die mit der Software erzeugten Anmeldeformulare, Abmeldeformulare bzw. An- und Abmeldeforumlare enthalten einen Werbelink. Sie dürfen den Werbelink nicht entfernen. Der Werbelink muss mit dem Formular veröffentlicht werden. Sie dürfen das Formular und den Werbelink so umgestalten, dass alles optisch zu Ihrer Homepage passt. Dabei muss folgenden beachtet werden: „Der Text des Werbelinks darf nicht geändert werden. Der Werbelink muss funktionsfähig bleiben. Der Werbelink muss gut sichtbar und gut lesbar sein. Der Werbelink muss so platziert werden, dass klar erkennbar ist, dass der Werbelink zum Formular gehört (Platzierung im Formular oder in unmittelbarer Nähe des Formulars).“ Jegliche Zuwiderhandlung der hier aufgeführten Bestimmungen wird zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Zusätzlich stellt eine Zuwiderhandlung eine Urheberrechtsverletzung dar. Hierfür kann der Lizenzgeber Schadensersatzansprüche gegen den Lizenznehmer geltend machen. §5 Inhaber von Rechten 1) Diese Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen ausschließlich dem Lizenzgeber zu. Das gilt besonders für den Programmcode, dass Erscheinungsbild, die Dokumentation, Texte, Bilder, Programmnamen und Logos. 2) Der von der Software genutzte WYSIWYG-Editor TinyMCE unterliegt nicht dem Urheberrecht des Lizenzgebers, sondern dem Urheberrecht des Autors bzw. der Autoren des Editors. §6 Vertragsdauer 1) Der Lizenzvertrag wird auf unbestimmte Zeit mit dem Lizenznehmer geschlossen. Sollte der Lizenznehmer eine oder mehrere Bedingung des Lizenzvertrages verletzten, erlischt automatisch und ohne gesonderte Kündigung jegliches Nutzungsrecht an der Software. 2) Ist das Nutzungsrecht erloschen, ist der Lizenznehmer verpflichtet die Software auf allen Computern (Servern) zu deinstallieren. Er ist außerdem verpflichtet, die Software und alle Kopien, einschließlich jeglicher unberechtigt abgeänderter Exemplare, zu vernichten. §7 Gewährleistung / Haftung 1) Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software fehlerfrei arbeitet. Der Lizenzgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei herzustellen, bzw. so herzustellen, dass sie in allen Anwendungen, Software- und oder Hardwarekonfigurationen fehlerfrei arbeitet. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung dafür, dass Die Software frei von Fehlern ist oder dass die Software den Zwecken oder Anforderungen des Lizenznehmers genügt oder mit der vom Lizenznehmer genutzten Hard- oder Software zusammen arbeitet. 2) Der Lizenzgeber haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur dann, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Bei leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung, auf die Höhe der zweifachen Lizenzgebühr, beschränkt. Als Lizenzgebühr gilt die Summe, die vom Lizenznehmer an den Lizenzgeber entrichtet wurde, um die Lizenz der Software zu erwerben. Die Haftung wegen Arglist, für Personenschäden oder andere Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt. 3) Bei Haftungsansprüchen gegen den Lizenzgeber ist ein Mitverschulden des Lizenznehmers angemessen zu berücksichtigen. Dies gilt besonders bei unzureichender Datensicherung des Lizenznehmers. Unzureichende Datensicherung liegt dann vor, wenn der Lizenznehmer es versäumt hat, durch angemessene und dem Stand der Technik entsprechenden Möglichkeiten, regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen und seinen Datenbestand so, gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren, Hacker, Hardwaredefekte und sonstige Phänomene, die den Verlust von einzelnen Daten oder dem gesamten Datenbestand zur Folge haben können, zu schützen. 4) Der Lizenznehmer schließt jegliche Haftung für die unsachgemäße Bedienung der Software durch den Lizenznehmer oder deren Gehilfen aus. §8 Sonstiges 1) Es ist ausdrücklich verboten die Software für den Versand von Spam E-Mails zu verwenden. Als Spam E-Mails bezeichnet man die unaufgeforderte Zusendung von E-Mails und insbesondere den massenhaften Versand von unaufgeforderten E-Mails. 2) Es ist untersagt, mit Hilfe der Software, E-Mails mit gefälschtem Absender oder unter fremden E-Mail-Adressen zu versenden. §9 Datenschutz und Datenspeicherung 1) Die Software darf vom Lizenznehmer ausschließlich nach dem jeweils geltenden Recht und den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen verwendet werden. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle ihm durch die Software bekannt werdenden Daten, nach den geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten, zu speichern und zu verwenden. 2) Die Software übersendet dem Lizenzgeber den Einsatz-URL (Internetadresse) der Software. Der Lizenznehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Internetadresse der eingesetzten Software übersendet werden und vom Lizenzgeber gespeichert werden darf. Die Übersendung kann per Link oder per E-Mail erfolgen. Die Übersendung dient ausschließlich zur Möglichkeit der Überprüfung, ob die Software nach den hier aufgeführten Lizenzbedingungen genutzt wird. §10 Marken und Warenzeichen Sämtliche in dem Lizenzvertrag, in der Software oder in der Dokumentation verwendeten Namen, Marken und Warenzeichen, auch wenn nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet, sind Eigentum der jeweiligen Namen, Marken und Warenzeicheninhaber. Das Eigentumsrecht wird in vollem Umfang anerkannt. §11 Schlussbestimmungen 1) Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Klausel, bedürfen der Schriftform. 2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. 3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. © 2007-2011 Xiopo. Alle Rechte vorbehalten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.xiopo.de
Ich habe den Lizenzvertrag gelesen und akzeptiere alle Bedingungen
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